rechtfertigen

rechtfertigen

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recht|fer|ti|gen ['rɛçtfɛrtɪgn̩], rechtfertigte, gerechtfertigt:
a) <tr.; hat etwas, das eigene Verhalten oder das Verhalten eines anderen so erklären, dass es als berechtigt erscheint:
ich versuchte, ihr Benehmen zu rechtfertigen; diese Tat ist durch nichts zu rechtfertigen.
Syn.: ↑ entlasten, ↑ entschuldigen, in Schutz nehmen, ↑ rehabilitieren, ↑ verteidigen.
b) <+ sich> sich verantworten, sich wegen eines Vorwurfs verteidigen:
ich brauche mich nicht zu rechtfertigen.
Syn.: sich ↑ entschuldigen.

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rẹcht|fer|ti|gen 〈V. tr.; hat〉
1. jmdn. od. sich \rechtfertigen
1.1 die Berechtigung seines Tuns nachweisen od. erklären
1.2 jmdn. od. sich von einem Verdacht befreien
2. eine Handlung \rechtfertigen nachweisen od. erklären, dass eine H. berechtigt war
[<mhd. rehtvertigen „in rechten Stand setzen“; zu rehtvertic „gerecht, rechtmäßig“; → recht, fertig]

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rẹcht|fer|ti|gen <sw. V.; hat [mhd. rehtvertigen = ausfertigen; von Schuld befreien; vor Gericht verteidigen; bestrafen, hinrichten, zu: rehtvertic = gerecht, gut, eigtl. = gerecht, gut machen]:
1.
a) etw. gegen einen Einwand, Vorwurf verteidigen, als berechtigt hinstellen:
sein Handeln [vor jmdm.] r.;
etw. ist durch nichts zu r. (zu entschuldigen);
b) <r. + sich> sich gegen einen Vorwurf verteidigen; sich verantworten:
sich vor jmdm. wegen etw. r. müssen.
2. als berechtigt, begründet erscheinen lassen, erweisen, zeigen:
er hat sich bemüht, das in ihn gesetzte Vertrauen zu r.;
der Anlass rechtfertigt den Aufwand.

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rẹcht|fer|ti|gen <sw. V.; hat [mhd. rehtvertigen = ausfertigen; von Schuld befreien; vor Gericht verteidigen; bestrafen, hinrichten, zu: rehtvertic = gerecht, gut, eigtl. = gerecht, gut machen]: 1. a) etw. gegen einen Einwand, Vorwurf verteidigen, als berechtigt hinstellen: sein Handeln [vor jmdm.] r.; etw. ist durch nichts zu r. (zu entschuldigen); Dass Sie den Italiener erschlagen haben, ist moralisch zu r. (Prodöhl, Tod 210); b) <r. + sich> sich gegen einen Vorwurf verteidigen; sich verantworten: sich vor jmdm. wegen etw. r. müssen; Ich rechtfertigte mich mit einer kecken Lüge (Frisch, Stiller 186). 2. als berechtigt, begründet erscheinen lassen, erweisen, zeigen: er hat sich bemüht, das in ihn gesetzte Vertrauen zu r.; der Anlass rechtfertigt den Aufwand; unser Misstrauen war nicht gerechtfertigt (berechtigt); <auch r. + sich:> Diese Machterweiterungen der Staatsführung rechtfertigen sich (erscheinen, erweisen sich als begründet, berechtigt) aus der Erwägung, dass ... (Fraenkel, Staat 320).

Universal-Lexikon. 2012.

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  • rechtfertigen — rechtfertigen …   Deutsch Wörterbuch

  • Rechtfertigen — Rêchtfertigen, verb. reg. act. welches nach Maßgebung der beyden Wörter, aus welchen es zusammen gesetzet ist, verschiedene Bedeutungen hat, welche aber im Hochdeutschen zum Theil veraltet sind. 1. * Recht, d.i. Gericht, halten; eine veraltete… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • rechtfertigen — V. (Grundstufe) Gründe angeben, warum man etw. gemacht hat Synonyme: verteidigen, sich verantworten Beispiele: Der Schüler versuchte sein Verhalten zu rechtfertigen. Er musste sich dafür vor seinem Chef rechtfertigen …   Extremes Deutsch

  • rechtfertigen — ↑apologisieren, ↑exkulpieren, ↑justifizieren …   Das große Fremdwörterbuch

  • rechtfertigen — Vsw std. (14. Jh.), spmhd. rechtvertegen, rehtvertigen Stammwort. Ableitung zu dem Adjektiv mhd. rehtvertec, rehtvertic gerecht, rechtmäßig (zu recht und fertig). ✎ HWPh 8 (1992), 251ff. deutsch s. recht, s. fertig …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • rechtfertigen — als berechtigt hinstellen, begründen, entschuldigen, in Schutz nehmen, nachvollziehbar/verständlich zu machen suchen, verteidigen. sich rechtfertigen sich erklären, Gründe anführen, Rechenschaft ablegen, Rede und Antwort stehen, sich reinwaschen …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • rechtfertigen — rẹcht·fer·ti·gen; rechtfertigte, hat gerechtfertigt; [Vt] 1 etwas (mit etwas) rechtfertigen die Gründe für eine Handlung, Äußerung o.Ä. nennen: Die Firma rechtfertigte die Entlassung der Arbeiter mit der schlechten Konjunkturlage 2 etwas… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • rechtfertigen — recht: Das gemeingerm. Adjektiv mhd., ahd. reht, got. raíhts, engl. right, schwed. rätt beruht auf einer alten Partizipialbildung zu der idg. Wurzel *reg̑ , »aufrichten, recken, gerade richten«, dann auch »richten, lenken, führen, herrschen«, vgl …   Das Herkunftswörterbuch

  • rechtfertigen — räächfäädige …   Kölsch Dialekt Lexikon

  • rechtfertigen — rẹcht|fer|ti|gen ; gerechtfertigt …   Die deutsche Rechtschreibung

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